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Die verpflichtende Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet bedarf stets auch einer fundierten rechtlichen Begleitung. Dabei spielen sowohl verfassungsrechtliche, wie auch datenschutz- und telekommunikationsrechtliche Fragen eine zentrale Rolle.
Die bisher verwandte Methode, der 1:1 Abgleich von kinderpornographischem Material (auch als Hash-Wert-Verfahren bezeichnet) kann nur dazu genutzt werden,vollkommen identische Bilder abzugleichen.
Im Rahmen der juristischen Möglichkeiten wäre es denkbar, auch Dateien abzugleichen, welche leichte
Veränderungen bei Größe, Qualität und Körperhaltung darstellen. Hier sollten die Abweichungen nicht größer als 5% vom gesamten Dateninhalt sein.
Dieses Verfahren würde sich dann nicht mehr nur als Hash-Wert Abgleich darstellen lassen, sondern als Abgleich von technisch verschlüsselten Signaturen. Daher ist mit hoher Priorität rechtlich zu klären, unter welchen Voraussetzungen
Signaturen für das gezielte Aufspüren von kinderpornografischem Material nichtstaatlichen Einrichtungen und Unternehmen zur Verfügung gestellt werden dürfen.
Wenn die nationalstaatlichen Mittel der Legislative erschöpft sind, bedarf es politischer Strategien, um Staaten, welche die Verbreitung von Kinderpornographie über das Internet mangels Strafbarkeit oder mangels Verfolgung nicht nachdrücklich
ahnden, zu einem Umdenken zu bewegen.
Daher wird das Bündnis White IT folgende Strategie verfolgen:
Bei der Verfolgung eines ganzheitlichen Ansatzes stehen im Rahmen der Prävention zwei Ziele im Vordergrund.
Zum einen, dass Kinder durch gezielte Maßnahmen weder Opfer werden noch deren andauernder Missbrauch weiter fortgesetzt werden kann;
zum anderen, dass Täter nicht erneut zu Tätern werden, um ihrem Trieb folgen zu können.
Diese Problematiken möchte das Bündnis White IT auf mehrschichtige Weise im Rahmen der Gesamtstrategie und mit Einzelmaßnahmen begegnen.
Die Zielgruppen sind bei den direkten Maßnahmen (u.a. Pixi-Bücher, PC Spiele, Spielzeug) zumeist minderjährige Kinder, die zum Opfer werden können.
Zum anderen richten sich die Maßnahmen an die Eltern, um diese dahingehend zu sensibilisieren, aktiv zum Schutz der Kinder beizutragen, denen bislang diese Form der Kriminalität fern lag. (Der Missbrauch unserer Kinder kann auch am heimischen Computer beginnen!). Dieser Gruppe will das Bündnis als Plattform konkrete Lösungswege
aufzeigen.
Zudem werden als dritte Zielgruppe die Personen identifiziert, welche sich im Rahmen ihrer beruflichen und nebenberuflichen Qualifikation mit den Minderjährigen beschäftigen. Insbesondere Ärzte, Therapeuten, Kinder- und Jugendpfleger sowie Betreuer in Vereinen und Einrichtungen, Lehrer und Erzieher sowie die Präventionsbeauftragten der (Strafverfolgungs-) Behörden.
Das Bündnis „White IT“ hat durch den ganzheitlichen Ansatz bereits jetzt einige Lösungen gefunden. U.a. die Kampagne „Sicherheit geben“, welche gemeinsam mit der Ärztekammer und weiteren Partnern vom Land Niedersachsen im August 2010 gestartet wurde. Gerade die Erkennung von Missbrauch ist ein zentrales Element dieser Aktion, welche bundesweit sämtliche Haus- und Kinderärzte mittragen.
Des weiteren wird sich das Bündnis auch um die Aufarbeitung der Erlebnisse von Missbrauchsopfern, sowie Therapieangeboten für Täter (vgl. Charité, „kein Täter werden“) kümmern.
Um diese Ziele kurzfristig zu erreichen sowie die vorhanden Präventionsstrategie zu erweitern, wurde eine Arbeitsgruppe „Präventionskonzepte White IT“ gegründet, welche mit Hilfe der Kinderschutzorganisationen, der zuständigen Behörden sowie den relevanten Partnern etabliert werden soll.
Die Maßnahmen zur Erreichung unserer Kommunikationsziele sollen gleichförmig sein und sowohl die internen Bedürfnisse als auch die externen Kanäle bedienen.
Diese Kommunikationsstrategien können sich in Verwendung einzelner, als auch in Kombination mehrerer Kommunikationsinstrumente niederschlagen.
Die Kommunikation wird direkt über die Geschäftsstelle koordiniert.
Ein Großteil der Maßnahmen des Bündnisses hat bereits präventiven Charakter, da sie in erster Linie auf die Verhinderung von Straftaten abzielen. Losgelöst von technischen und organisatorischen Maßnahmen ist allerdings auch eine Prävention im engeren Sinne erforderlich, also die Schaffung gesellschaftlicher Bedingungen, welche regelkonformes Verhalten fördern (Primärprävention), die Verhinderung von
Normverletzungen (Sekundärprävention) und die Verhinderungen erneuter Regelverletzungen (Tertiärprävention), welche zugleich eine Form des Opferschutzes darstellt. Um Präventionsarbeit leisten zu können, ist es zudem erforderlich, die Pädophilen als Straftäter und ihren „Markt“ unter kriminologischen Gesichtspunkten zu analysieren.
Daraus resultierende Maßnahmen
• Formulierung der Bündnisziele
• Transformation der Bündnisziele in Kommunikationsziele
• Analyse der bisherigen Kommunikationsmaßnahmen
• Identifikation der Stärken und Schwächen
• Formulierung von Kernbotschaften auf Basis der Kommunikationsziele
• Festlegung der Kommunikationsmaßnahmen und -instrumente
• Identifikation der Zielgruppen und Zielmedien
• Sensibilisierung der Öffentlichkeit über gezielte Vorstellung von Einzelprojekten der Prävention,
• Vorstellung von weltumspannenden technologischen Lösungen um den Verfolgungsdruck zu erhöhen,
• Bereitstellung von technischen, organisatorischen und präventiven
Materialien,
• Information und Kommunikation mit internen und externen Quellen über die Kanäle
• White IT als Marke darzustellen, die für die Bekämpfung von Kindesmissbrauch und dessen Darstellung steht,
• Erhöhung der „Awareness“ durch
Die Forensik behandelt die Untersuchung von verdächtigen Vorfällen im Zusammenhang mit IT-Systemen. Sie dient der Feststellung des Tatbestandes und der Täter durch Erfassung, Analyse und Auswertung digitaler Spuren in Computersystemen. Dabei kann die Forensik gleichermaßen für Zwecke der Strafverfolgung, als auch zur Umsetzung vom Complianceanforderungen im Unternehmen und in der Behörde dienen oder im Zusammenspiel mit Maßnahmen des Themenfeldes „Provider und Netze“ präventive Wirkung entfalten.
denkbare Maßnahmen
Um technische Lösungsmöglichkeiten dahingehend zu Etablieren, dass ein
wirksamer Schutz auch Anwendung findet, sind Provider, ISP und Hosting- Anbieter gleichermaßen, wie Internetverbände und Beschwerdestellen z.B. aus dem INHOPEVerband mit einzubeziehen. Gerade durch die Studie der Leibniz Universität Hannover wurde deutlich, dass die Mehrzahl des kinderpornographischen Materials sich nicht im WWW sondern in geschlossenen Bereichen befindet.
Die daraus resultierende Strategie umfasst daher:
Weiterhin soll ebenso das Einstellen von kinderpornographischem Material ins Internet von mobilen Geräten, sowie das Versenden und Übermitteln untereinander erschwert bzw. verhindert werden.
Zunächst sollen die verschieden Unternehmen, zu deren Geschäftsfeld die elektronischen Kommunikation gehört, in verschiedene Bereiche geteilt werden.
Die Zugangsprovider könnten wie folgt tätig werden:
Die Betreiber von Internetinhalten (u.a. Social Media, Kaufplattformen, Partnerbörsen) könnten demnach u.a. die
Daraus resultieren die Arbeitsschwerpunkte der Einbindung in die Auswertung der Zentralen Datenbank z.B. von INHOPE.
Des weiteren führt die Bestandsaufnahme über laufende Projekte zur Bekämpfung von Kinderpornographie zur Bildung von Synergien um die Ideen und Bestrebungen des Bündnisses White IT zu einem Erfolg werden zu lassen.
Ein weiteres Faktum aus der Studie der Leibniz Universität Hannover ist die Notwendigkeit von automatisiertem Scannen und Auswerten der Foren des USENET auf Kinderpornographie. Dabei soll erreicht werden, dass durch regelmäßiges und automatisiertes Scannen, Bilder mit kinderpornographischem Hintergrund herausgefiltert und klassifiziert werden können. Dazu ist eine lernfähige Bild / Videoerkennungs- Software notwendig, die anhand von bestimmten Merkmalen Kinderpornographie erkennen und klassifizieren kann. Alle Informationen darüber
sollen den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung gestellt werden.
Ein weiteres Verbreitungsphänomen gewinnt durch die Integration von mobiler Telefonie und Internet an Bedeutung. Daher ist es ebenfalls ein strategisches Ziel, Mobile Devices, wie Smartphones mit Lösungsmöglichkeiten zu versehen.
Eine inhaltsbasierte -freiwillige- Filterung der kinderpornographischen Inhalte (Video, Bilder), die über Mobile Devices übertragen werden können, wird als eine realisierbare Möglichkeit angesehen. Um dieses Ziel zu erreichen ist es notwendig einen breiten Konsens mit den Mobilfunkanbietern zu erreichen.