Ein Großteil der Maßnahmen des Bündnisses hat bereits präventiven Charakter, da sie in erster Linie auf die Verhinderung von Straftaten abzielen. Losgelöst von technischen und organisatorischen Maßnahmen ist allerdings auch eine Prävention im engeren Sinne erforderlich, also die Schaffung gesellschaftlicher Bedingungen, welche regelkonformes Verhalten fördern (Primärprävention), die Verhinderung von Normverletzungen (Sekundärprävention) und die Verhinderungen erneuter Regelverletzungen (Tertiärprävention), welche zugleich eine Form des Opferschutzes darstellt. Um Präventionsarbeit leisten zu können, ist es zudem erforderlich, die Pädophilien als Straftäter und ihren „Markt“ unter kriminologischen Gesichtspunkten zu analysieren.


denkbare Maßnahmen

  • Sensibilisierung der Öffentlichkeit
  • Analyse der „Marktsituation“
  • gezielte Ansprache potentieller Pädosexueller (vgl. Charité)
  • Opferhilfen
 
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