Die verpflichtende Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet bedarf stets auch einer fundierten rechtlichen Begleitung. Dabei spielen sowohl verfassungsrechtliche, wie auch datenschutz- und telekommunikationsrechtliche Fragen eine zentrale Rolle.
Die bisher verwandte Methode, der 1:1 Abgleich von kinderpornographischem Material (auch als Hash-Wert-Verfahren bezeichnet) kann nur dazu genutzt werden,vollkommen identische Bilder abzugleichen.
Im Rahmen der juristischen Möglichkeiten wäre es denkbar, auch Dateien abzugleichen, welche leichte
Veränderungen bei Größe, Qualität und Körperhaltung darstellen. Hier sollten die Abweichungen nicht größer als 5% vom gesamten Dateninhalt sein.
Dieses Verfahren würde sich dann nicht mehr nur als Hash-Wert Abgleich darstellen lassen, sondern als Abgleich von technisch verschlüsselten Signaturen. Daher ist mit hoher Priorität rechtlich zu klären, unter welchen Voraussetzungen
Signaturen für das gezielte Aufspüren von kinderpornografischem Material nichtstaatlichen Einrichtungen und Unternehmen zur Verfügung gestellt werden dürfen.
Wenn die nationalstaatlichen Mittel der Legislative erschöpft sind, bedarf es politischer Strategien, um Staaten, welche die Verbreitung von Kinderpornographie über das Internet mangels Strafbarkeit oder mangels Verfolgung nicht nachdrücklich
ahnden, zu einem Umdenken zu bewegen.
Daher wird das Bündnis White IT folgende Strategie verfolgen:
- Analyse der verfassungs-, datenschutz- und telekommunikationsrechtlichen Möglichkeiten
- Planung von Gesetzgebungsvorhaben
- Prüfung von Maßnahmen der übrigen Themenfelder
- Entwicklung politischer Vorgehensmodelle
- Harmonisierung internationaler Rechtsvorschriften


